Mitglied werden & Downloads

Mitglied werden und Tanzen im Rot-Weiß-Club Gießen

Probetraining/Schnuppern

Sie haben Lust auf Tanzen in unserem Verein? Stöbern Sie durch unser vielfältiges Angebot. Zum Kennenlernen können Sie erst einmal unverbindlich in Ihrem ausgewählten Tanzangebot zum Schnuppern vorbeikommen. Machen Sie mit (bis zu drei  „Schnupper-Termine“) und entscheiden Sie dann.

Wir sind Ihnen bei der Auswahl der passenden Tanzgruppe selbstverständlich auch behilflich, kontaktieren Sie uns einfach unter info@rwc-giessen.de.

Mitglied werden – Aufnahmeantrag

Sie haben schon geschnuppert oder möchten gleich dabei sein? Dann freuen wir uns, Sie als neues Mitglied in unserem Verein zu begrüßen.
Hierzu einfach den Aufnahmeantrag (siehe unten im Downloadbereich) ausfüllen und an uns weiterreichen (z. B. beim Trainer/Übungsleiter abgeben, bei einem Vorstandsmitglied abgeben oder per E-Mail senden an rwc-mitgliederverwaltung@rwc-giessen.de).

Regeln/Preise/Mitgliedsbeiträge

Der Rot-Weiß-Club Gießen ist ein gemeinnütziger Verein. Wie in jedem Verein gibt es Regeln, die von den Mitgliedern aufgestellt werden. Diese Regeln werden in unserer Satzung aufgeführt, diese ist unten im Downloadbereich zu finden.
Unserer aktuellen monatlichen Mitgliedsbeiträge sind in der RWC-Beitragsordnung zu finden.

Hier ein kurzer Auszug der aktuellen monatlichen Beiträge (Stand April 2024):

 

Aktive Mitglieder:                   26 €  (setzt sich zusammen aus13 € Grundbeitrag + 13 € Beitrag Aktiv)

Aktive Mitglieder ermäßigt*:   22 €  (setzt sich zusammen aus13 € Grundbeitrag + 9 € Beitrag Aktiv ermäßigt)

Kinder (bis 14 Jahre):             18 €  (setzt sich zusammen aus13 € Grundbeitrag + 5 € Beitrag Kind)

Passive Mitglieder:                13 € (Förderbeitrag bzw. Grundbeitrag)

 

*Ermäßigt:            Der ermäßigte Beitrag gilt für Jugendliche ab Vollendung des 14. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie darüber hinaus für Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Weiterhin gilt der ermäßigte Beitrag unabhängig vom Alter für Menschen mit Behinderung, die über einen Behindertenausweis verfügen, sowie Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger (§ 3 Abs. 2 der Beitragsordnung). Der entsprechende Nachweis/Bescheinigung ist vorzulegen.

Sonstige Regelungen (Auszug):

Sonderregelungen für Familien:
Für jedes Elternteil, das den Mitgliedsbeitrag aktiv oder aktiv ermäßigt zahlt, kann ein Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beitragsfrei Mitglied werden. Zahlen beide Elternteile den Mitgliedsbeitrag aktiv oder aktiv ermäßigt, so können alle deren Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beitragsfrei Mitglieder werden.

Turnierzuschlag:                             6 €  (zusätzlich zum Monatsbeitrag zu zahlen von aktiven Mitgliedern, die Inhaber eines Startbuchs mit gültiger Startmarke sind und/oder regelmäßig am Turniertraining teilnehmen)

Alle Regelungen zum Beitrag und auch zu den Arbeitsstunden sind in der Beitragsordnung (siehe unten im Downloadbereich) ausführlich und detailliert aufgeführt und nachzulesen.

 

Wir wünschen viel Spaß beim Tanzen in unserem Verein!

Alle wichtigen Dokumente – wie Aufnahmeantrag, Beitragsordnung  bis hin zu unserer Imagebroschüre – zu unserem Verein finden Sie hier zum Download.

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